Werkstatt für behinderte Menschen
Aufnahmevoraussetzungen
Unsere Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Kapitel 5 Teil I, SGB IX).
Sie bietet behinderten Menschen, bei denen aufgrund der Schwere der Behinderung eine Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder möglich ist (§ 136 SGB IX), berufliche Bildungsmaßnahmen und Beschäftigungsmöglichkeiten, die ihrem individuellen Leistungsvermögen entsprechen.
Die Werkstatt steht dem genannten Personenkreis offen, sofern erwartet werden kann, dass spätestens nach Teilnahme an den Maßnahmen im Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbracht wird.
Behinderte Menschen, die diese Voraussetzungen nicht oder noch nicht erfüllen, können in einen Förderbereich unter dem Dach unserer Werkstatt aufgenommen werden.
Die Beförderung erfolgt bei uns mit dem Fahrdienst des DRK Kreisverbandes Rostock.
Der Transport ist von der Dekra im Bereich "sichere Personenbeförderung" zertifiziert: Download Zertifikat der Dekra
Wir sind ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV): Download Zulassung AZAV
KONTAKT
Heike Malchow
Tel. 0381 24279-3150
ma lc ho w@ w f b m-r ow e. de
Rostocker DRK Werkstätten gGmbH
Hundsburgallee 11 a
18069 Rostock